Unfallverhütungsvorschriften
DGUV und UVV Prüfung
Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) sind von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft erlassene Regeln für die Unfallverhütung in der Praxis. Die Unfallverhütungsvorschriften müssen jedem Betriebsangehörigen zugänglich gemacht werden – z.B. durch Aushang im Betrieb. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Egal um welche Prüfung es sich in diesem Bereich handelt, wir sind Ihr Partner.

UVV-Prüfung
Krananlagen, Überladebrücken, Schranken, Tore und Brandschutztüren im gewerblichen Bereich müssen jedes Jahr geprüft werden. Tore und Schrankenanlagen nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 -kraftbetätigte Türen und Toren- (früher BGR 232) muss vor der ersten Inbetriebnahme von fachkundigen Personen geprüft werden.
Krananlagen werden nach DGUV-V52 / -V53
Überladebrücken DGUV-Regel 108-006 (vormals BGR233)
Diese jährliche UVV-Prüfung erhöht die Betriebssicherheit und die Lebensdauer wird verlängert.
Was und wie wird geprüft
- Sichtprüfung der gesamten Anlage
- Funktionsprüfung
- Messprüfung
Wie oft wird geprüft
- Jedes Jahr ist die Prüfung fällig
Wer darf prüfen
- In § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass nur eine „befähigte Person“ Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen darf.
DGUV-V3
Die DGUV-V3 Prüfung beinhaltet eine Liste von Prüfschritten je nach Schutzart des zu prüfenden Gerätes. Ziel der DGUV V3 ist die Vermeidung von Verletzungen und Unfällen, die im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen entstehen können, wenn diese nicht ordnungsgemäß geprüft und betrieben werden.
Die DGUV V3 Prüfung ist verpflichtend. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Bei wiederholtem Unterlassen kann auch eine Haftstrafe möglich sein. Hinzu kommt, dass die Unfallversicherung im Schadensfall die Leistungen verweigern kann und Sie als verantwortlicher Unternehmer vollumfänglich für den Schaden haftbar gemacht werden.
Was und wie wird geprüft
- Ortsfeste und ortsunveränderliche Anlagen
- Sichtprüfung der gesamten Anlage
- Funktionsprüfung
- Messprüfung
Wie oft wird geprüft
- Orstfeste Anlagen müssen alle 4 Jahre geprüft werden
- Ortsunveränderliche Anlagen müssen jährlich geprüft werden
Wer darf prüfen
- In § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass nur eine „befähigte Person“ Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen darf.
Wartung
Wir warten Ihre Tor-, Kran-, Schrankenanlagen, Überladebrücken und Sonderanlagen. Fordern Sie Ihr kostenloses Angebot an.
Neuanlagen
Von der Planung bis zur Umsetzung und der anschließenden Prüfung und Wartung bekommen Sie bei uns alles aus einer Hand.
Baulicher Brandschutz
Um zu verhindern, dass sich Feuer und Rauch bei einem Brand ausbreiten muss der Brandschutz bereits bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden.
Wartung
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Neuanlagen
Von der Planung bis zur Umsetzung und der anschließenden Prüfung und Wartung bekommen Sie bei uns alles aus einer Hand.
Baulicher Brandschutz
Um zu verhindern, dass sich Feuer und Rauch bei einem Brand ausbreiten muss der Brandschutz bereits bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden.